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TÄTIGKEITSGEBIETE

Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Gaboleiro berät langjährig am Markt agierende Unternehmer ebenso wie Start-up-Unternehmen und Einzelgründer bei:

  • Gründung von Kapital- und Personengesellschaften;
  • Erstellung und Änderung von Gesellschaftsverträgen (Satzungen);
  • Umstrukturierungen von Unternehmen, wie z.B. Formwechseln, Verschmelzungen, Spaltungen;
  • Vorbereitung und Durchführung von Liquidationen und Abwicklungen;
  • Prüfung und Durchsetzung der Rechte und Pflichten der Geschäftsführer und Vorstände
  • Prüfung und Begleitung bei Aufgaben und Befugnisse der Anteilseigner;
  • Begleitung und Unterstützung im Bereich zwischen Geschäftsleitung, Inhabern und Beschäftigten;
  • Begleitung im externen Kontakt zu Geschäftspartnern, Kunden, Mitbewerbern und Behörden;
  • Begleitung bei Gesellschafterversammlungen und Anteilsverkäufen;
  • Erstellung von Verträgen für das Management;
  • Vertretung im Bereich Deutsches und internationales Kaufvertrags- Werkvertragsrecht nach dem UN-Kaufrechtsübereinkommen (CISG)

Arbeitsrecht

RA Gaboleiro berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gerichtlich und außergerichtlich:

  • Beratung und Vertretung bei Ausschreibung von Stellen und bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
  • Beratung und Vertretung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung arbeitsvertraglicher Rechte und Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten
  • Beratung und Vertretung im Kündigungsschutzprozess vor Arbeitsgerichten;
  • Beratung und Ausarbeitung von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen;
  • Beratung und Vertretung zur Auslegung und Anwendung von Firmen-, Branchen- und Manteltarifverträgen
  • Beratung und Vertretung bei Umstrukturierungen (Betriebsübergängen, -teilstilllegungen, -stilllegungen)
  • Beratung und Vertretung bei der Ausarbeitung von Interessenausgleichen und Sozialplänen

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Gaboleiro berät und vertritt private und gewerbliche Mieter ebenso wie Haus- und Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen nach WEG-Recht.

 

Private Mietverhältnisse

  • Erstellung und Prüfung von Mietverträgen;
  • Prüfung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen;
  • Durchsetzung von Zahlungs-, Räumungs-, Duldungsansprüchen sowie Ansprüchen auf Zustimmung zur Mieterhöhung, usw.;
  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen
  • Vertretung der Hausverwaltung

Gewerbemietrecht

Beratung und Vertretung sowohl von Mietern als auch Vermietern und Hausverwaltungen in allen Bereichen der Anbahnung, Durchführung und Beendigung von Gewerbemietverträgen.

Wohnungseigentumsrecht (WEG)

  • Kauf- und Verkauf von Eigentumswohnungen
  • Prüfung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen
  • Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen
  • Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen und anderer Störungen
  • Kündigung und Abberufung des WEG-Verwalters
  • Durchsetzung von Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum
  • Durchsetzung von Wohngeldforderungen u.a. gegen säumige Eigentümer
  • Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Wohnungseigentum

Familienrecht

  • Eheverträge;
  • vermögensrechtliche Angelegenheiten von Eheleuten und in außerehelichen Lebensgemeinschaften lebenden Personen
  • Umgangs- und Sorgerecht
  • Unterhalt (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt);
  • Scheidungen;
  • Güterrechtliche Auseinandersetzung, Zugewinnausgleich

Erbrecht

Kautelarische Nachfolgeplanung

RA Gaboleiro berät und vertritt Sie in der Vermögensnachfolge im Unternehmen und im privaten Bereich im Hinblick auf Ihre speziellen persönlichen und wirtschaftlichen Ziele. Dies erfolgt durch letztwillige Verfügung und durch weitere rechtliche Instrumente der Nachfolgeplanung.

  • Testament
  • Erbvertrag
  • Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge
  • Unternehmensnachfolge durch Übertragung oder durch Errichtung eines neuen Beteiligungsträgers (z.B. Stiftung)
  • Behindertentestament
  • Vor- und Nacherbeneinsetzung;
  • Ersatzerbeinsetzung

Vertretung im Erbfall

  • Prüfung der Erbenstellung und weiterer Rechte am Nachlass aufgrund testamentarischer oder gesetzlicher Erbfolge
  • Erklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft; Anfechtung testamentarischer Verfügungen;
  • Antrag auf Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis;
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft durch Erbteilungsvertrag, Verkauf des Erbanteils; Ausgleichsansprüche gegen Miterben; Ausgleich für Pflegeleistungen und sonstige Leistungen an den Erblasser;
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen;
  • Geltendmachung von Vermächtnissen und Niessbrauchsrechten;
  • Nachpflegschaften und Nachlassverwaltungen; - Nachlassinsolvenz

Stiftungen

RA Gaboleiro begleitet Sie bei der Errichtung von Stiftungen und unterstützt Sie bei der Lösung stiftungsrechtlicher Fragen. Je nach Gestaltung können Stiftungen ganz unterschiedliche Aufgaben bei der Vermögenssicherung und Vermögensübertragung erfüllen.

Unternehmensnachfolge mit Stiftungen

  • Familienstiftungen
  • Gemeinnützige Stiftungen
  • Unselbständige bzw. treuhänderische Stiftungen
  • Stiftung als Erbin und Nachfolgerin

Testamentsvollstreckung

RA Gaboleiro berät und vertritt Sie aufgrund langjähriger Erfahrung als zertifizierter Testamentsvollstrecker der AGT e.V. Bonn in allen Fragen der
Abwicklungs- und Dauertestamentsvollstreckung

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