Kanzlei Frankfurt

Arbeitsrecht

Wenn die Kündigung im Briefkasten liegt. Oder Sie kündigen müssen.

Beratung im Arbeitsrecht. Für Beschäftigte, die ihre Rechte wahren wollen. Für Unternehmen, die rechtssicher trennen, einstellen oder umstrukturieren möchten. In Frankfurt am Main, in Stuttgart und in vier Arbeitssprachen.

Arbeitsrecht · Streitschlichter der RAK Frankfurt · Seit 2002 zugelassen · Frankfurt am Main · Stuttgart

Arbeitsrecht in Frankfurt und Stuttgart

Im Arbeitsrecht zählt die Frist mehr als jedes Argument. Wer eine Kündigung erhält, hat drei Wochen Zeit, um Klage zu erheben (§ 4 KSchG). Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, kann ihn meist nicht zurücknehmen. Wer als Arbeitgeber eine Sozialauswahl nicht sauber durchführt, riskiert ein verlorenes Verfahren und hohe Folgekosten.

Ich vertrete beide Seiten. Beschäftigte, wenn aus dem Arbeitsverhältnis etwas Belastendes wird. Arbeitgeber, wenn Trennung, Umstrukturierung oder ein neuer Vertrag rechtlich sauber gebraucht werden. In keinem Mandat geht es um Härte um der Härte willen, sondern um das Ergebnis, das in Ihrer Lage trägt.

„Drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Diese Frist verhandelt nicht – sie läuft.“


Arbeitsrecht für Beschäftigte: Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung

Sie haben eine Kündigung erhalten und wissen nicht, ob sie wirksam ist. Sie sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben und sind unsicher, was er bedeutet. Sie verhandeln über eine Abfindung. Sie streiten um Überstunden, eine schlechte Beurteilung oder ein Zeugnis, das Ihre Bewerbung erschwert.

Bei jeder Kündigung läuft die Drei-Wochen-Frist. Sie beginnt mit dem Zugang der Kündigung, nicht mit dem von Ihnen vermerkten Datum oder dem Tag, an dem Sie sich an einen Anwalt erinnern. Wer diese Frist verpasst, hat die Kündigung in der Regel gegen sich gelten lassen, selbst wenn sie offenkundig unwirksam war.

Fristen im Arbeitsrecht

Klagefrist bei Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG) — Ausschlussfrist

Anfechtungsfrist bei Aufhebungsvertrag wegen widerrechtlicher Drohung

Wartezeit für Kündigungsschutz nach § 1 KSchG

Ich prüfe Ihre Kündigung, schätze die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ein und berate Sie zur Frage, was sinnvoller ist: zurück in den Job, eine angemessene Abfindung oder ein Aufhebungsvertrag mit klaren Konditionen. Bei Aufhebungsverträgen geht es nicht nur um die Summe, sondern um Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und die sozialrechtlichen Folgen für das Arbeitslosengeld.


Arbeitsrecht für Arbeitgeber: Trennung, Umstrukturierung und Verträge

Sie wollen sich von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter trennen, vor oder nach der Probezeit. Sie planen eine Umstrukturierung mit Stellenabbau. Sie brauchen rechtssichere Arbeitsverträge für neue Beschäftigte. Oder Sie sind in einem Konflikt, in dem ein Betriebsrat oder eine Gewerkschaft die Gegenseite stellt.

Ich berate Geschäftsführungen, Inhaberinnen und Inhaber sowie Personalverantwortliche. Ich entwerfe Arbeits- und Geschäftsführerverträge, formuliere Kündigungen so, dass sie der Kündigungsschutzklage standhalten, und begleite Sie durch Aufhebungsgespräche, Sozialauswahl und Massenentlassungen.

Bei betriebsbedingten Kündigungen ist die Sozialauswahl nach § 1 Absatz 3 KSchG der häufigste Stolperstein. Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung — Fehler in der Auswahl machen die Kündigung angreifbar. Eine saubere Dokumentation der Entscheidungsgrundlage ist Pflicht.


Internationale Belegschaften und grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse

Wer ein Unternehmen mit internationaler Belegschaft führt, kennt zusätzliche Reibungspunkte: Sprache, Kultur, Auslandseinsätze, A1-Bescheinigungen, lokale Arbeitsrechte, Sozialversicherungszuordnung nach Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Bei Beschäftigten aus Portugal, Brasilien oder Spanien hilft eine Beratung in der Sprache und mit Verständnis für die jeweilige Rechtsordnung. Ich begleite Sie in diesen Fragen, auf Deutsch, Portugiesisch, Spanisch oder Englisch.


Was häufig auf den Tisch kommt

Kündigung:

ordentliche und außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutz nach § 1 KSchG, Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderte, Schwangere), Wiedereinstellungsanspruch.

Aufhebungsvertrag:

Abfindungshöhe, Freistellung, Resturlaub, Boni, Wettbewerbsverbot, Zeugnis, Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Arbeitsvertrag:

Probezeit, Befristung, Arbeitszeit, Überstundenregelung, Urlaub, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Datenschutz.

Konflikt im laufenden Arbeitsverhältnis:

Abmahnung, Versetzung, Mobbing, Krankheit und Wiedereingliederung (BEM).

Arbeitszeugnis:

Anspruch auf qualifiziertes Zeugnis, Berichtigung verschlüsselter Formulierungen, Wohlwollensgebot.


So läuft das Erstgespräch im Arbeitsrecht ab

Bei einer Kündigung geht es sofort um die Frist. Ich kläre mit Ihnen, was wann zugegangen ist und welche Klagefrist konkret läuft. Bei einem Vertrag oder einem Aufhebungsangebot prüfen wir das Dokument und sprechen über Risiken und Spielräume.

Eckdaten zum Erstgespräch

Dauer: ca. 30–60 Minuten

Format: persönlich (Frankfurt am Main · Stuttgart), telefonisch oder per Videokonferenz

Sprachen: Deutsch · Português · Español · English

Antwortzeit auf Anfragen: innerhalb eines Arbeitstages

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

  • Wie schnell muss ich nach einer Kündigung reagieren?

    Innerhalb von drei Wochen ab Zugang. Die Frist nach § 4 KSchG ist eine Ausschlussfrist. Wer sie versäumt, hat die Kündigung gegen sich gelten lassen, auch wenn sie inhaltlich falsch war.


  • Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

    Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen, etwa bei betriebsbedingter Kündigung nach § 1a KSchG. In der Praxis werden Abfindungen aber häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Aufhebungsvertrags ausgehandelt. Üblich sind 0,5 bis 1 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, mit deutlicher Bandbreite.


  • Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

    Das hängt vom Angebot ab. Ein Aufhebungsvertrag kann eine schnelle Lösung sein, hat aber Folgen für das Arbeitslosengeld (Sperrzeit). Lassen Sie den Entwurf prüfen, bevor Sie unterschreiben. Eine Bedenkzeit von einigen Tagen ist üblich.


  • Was bringt eine Kündigungsschutzklage, wenn ich gar nicht zurück will?

    Sehr viel. Die Klage ist häufig der wirksamste Hebel für eine Abfindungsverhandlung. Sie können das Verfahren jederzeit beenden, wenn die Konditionen stimmen.


  • Wie wird eine Sozialauswahl rechtssicher durchgeführt?

    Bei betriebsbedingten Kündigungen müssen Arbeitgeber unter vergleichbaren Beschäftigten eine Sozialauswahl nach § 1 Absatz 3 KSchG vornehmen: Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung. Eine Dokumentation der Entscheidungsgrundlage ist Pflicht.


  • Was ist bei einer Massenentlassung zu beachten?

    Ab bestimmten Schwellenwerten greift § 17 KSchG mit Anzeigepflicht bei der Agentur für Arbeit und Konsultationspflicht mit dem Betriebsrat. Formfehler machen die Kündigungen unwirksam.


  • Worauf achten bei einem Geschäftsführervertrag?

    Geschäftsführerverträge unterliegen weitgehend dem Dienstvertragsrecht, nicht dem Kündigungsschutzgesetz. Die Konditionen werden im Vertrag selbst geregelt — Abfindung, Wettbewerbsverbot, D&O-Versicherung, Verlängerungsklauseln, Sonderkündigungsrechte.


  • In welchen Sprachen beraten Sie im Arbeitsrecht?

    Auf Deutsch, Portugiesisch, Spanisch und Englisch. Diese vier Sprachen gehören für mich zur Arbeit, nicht zum Angebot.


Kurz zur Person: Anwalt für Arbeitsrecht

Ich bin seit 2002 in Deutschland zugelassen, Streitschlichter der Rechtsanwaltskammer Frankfurt und arbeite im Arbeitsrecht in beide Richtungen — bei akuten Kündigungssituationen ebenso wie bei längerfristiger HR-Begleitung von Unternehmen.

Geboren in Lissabon, in Frankfurt zu Hause. Zwei Kanzleistandorte (Frankfurt am Main und Stuttgart), vier Arbeitssprachen. Wer hier ankommt — als Beschäftigte oder als Arbeitgeber — kann seine Frage in der Sprache besprechen, in der er denkt.

Porträt Paulo Gaboleiro

Kundenstimmen

  • Schnell, zuverlässig und sehr angenehme Kommunikation!

    J. W.

  • Herr Gaboleiro hat sich in dem Verfahren als zielstrebig, beharrlich und sehr erfolgreich zum Wohl der Mandantin erwiesen.

    E. H.

  • Ein guter professioneller der in komplizierte Situationen, Ruhe aufbewahren kann.

    N. S.

Mitgliedschaften und Auszeichnungen


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