Kanzlei Frankfurt

Erbrecht und Testamentsvollstreckung

Vermögen weitergeben. Nicht nur Vermögenswerte.

Erbrecht aus einer Hand: Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker. Vom ersten Testament über die Nachlassabwicklung bis zur Unternehmensnachfolge und Stiftungsgestaltung. In Frankfurt am Main, in Stuttgart und in vier Arbeitssprachen.

Fachanwalt für Erbrecht · Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) · Seit 2002 als Anwalt zugelassen · Streitschlichter der RAK Frankfurt · Frankfurt am Main · Stuttgart

Erbrecht und Testamentsvollstreckung aus einer Hand

Ein Erbe ist selten nur eine Vermögensfrage. Es ist oft das letzte Bild, das eine Familie voneinander zeichnet. Und in vielen Unternehmen entscheidet die Nachfolgeregelung darüber, ob das, was über Jahrzehnte aufgebaut wurde, in die nächste Generation trägt.

Ich begleite Sie in beiden Rollen – als jemand, der etwas regeln möchte, und als jemand, der ein Erbe antritt oder ein Unternehmen übergibt. Diese Beratung gehört bei mir nicht in zwei verschiedene Hände: Ich bin Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). Beraten kann ich Sie auf Deutsch, Portugiesisch, Spanisch oder Englisch. Bei Erbfällen mit Auslandsbezug arbeite ich mit Kolleginnen und Kollegen in Portugal, Spanien und Brasilien zusammen.

„Wer Vermögen weitergeben oder einen Nachlass abwickeln will, findet hier beides aus einer Hand – die rechtliche Gestaltung und die spätere Durchführung.“


Testament, Erbvertrag und Vorsorge

Sie wollen Ihren Nachlass ordnen, bevor andere darüber entscheiden müssen. Die Anlässe sind unterschiedlich, der Wunsch ist meist derselbe: Klarheit, solange man sie selbst schaffen kann.

Typische Konstellationen, mit denen Mandantinnen und Mandanten zu mir kommen:

  • eine zweite Ehe oder eine Patchwork-Familie, in der die gesetzliche Erbfolge nicht trägt,
  • ein Kind oder Angehöriger mit besonderem Versorgungsbedarf, dessen Absicherung über Jahrzehnte stehen soll,
  • die gezielte Begünstigung eines Menschen, der ohne Testament leer ausgehen würde,
  • Unternehmensanteile oder Immobilien, die in geordneter Form in die nächste Generation gehen sollen.

Ich berate Sie zu Testament, Erbvertrag und Schenkungen zu Lebzeiten. Wir prüfen, ob ein handschriftliches Testament reicht oder ob ein notarielles Testament der bessere Weg ist. Wir denken Pflichtteilsansprüche mit, damit Ihre Regelung nicht angreifbar wird. Wo es passt, kombiniere ich die Gestaltung mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – damit nicht nur der Erbfall geregelt ist, sondern auch der Weg dorthin.

Eine gute Regelung steht in einer Sprache, die später niemand missdeuten kann. Daran arbeite ich mit Ihnen, bis Sie das Dokument selbst noch verstehen, wenn Sie es in zehn Jahren öffnen.


Wenn Sie geerbt haben: Erbschein, Pflichtteil, Ausschlagung

Sie haben eine Mitteilung vom Nachlassgericht erhalten. Oder ein Notar hat sich gemeldet. Oder Sie wissen seit wenigen Tagen, dass ein Elternteil oder Partner verstorben ist und müssen entscheiden, wie es weitergeht.

Die ersten Fragen sind fast immer die gleichen. Wer ist Erbin oder Erbe, und in welchem Anteil? Brauchen Sie einen Erbschein? Gibt es einen Pflichtteil, den Sie geltend machen können oder den jemand gegen Sie geltend macht? Sollten Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen?

Fristen, die jetzt zählen

Ausschlagungsfrist ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB)

Ausschlagungsfrist bei Auslandsbezug

Verjährung des Pflichtteilsanspruchs ab Kenntnis (§ 195 BGB)

Ich kläre mit Ihnen, was im Nachlass steckt, welche Risiken bestehen und welcher Weg zu Ihrer Lebenssituation passt. Erst dann handeln wir.


Unternehmensnachfolge, Stiftung und Erbschaftsteuer

Erbrecht ist auch eine unternehmerische Disziplin. Wer ein Familienunternehmen aufgebaut hat, wer Gesellschaftsanteile hält, wer Immobilien oder Beteiligungen in mehreren Ländern verwaltet, der überlegt nicht nur, wer erben soll – sondern wie der Übergang ohne Bruch gelingt.

Ich begleite Unternehmerinnen und Unternehmer, Familiengesellschaften und Stiftungen in den Konstellationen, die in der Praxis am häufigsten auftauchen:

Unternehmensnachfolge

mit Abstimmung zwischen Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Erbschaftsteuerrecht. Wer welche Anteile übernimmt, wie Stimmrechte verteilt werden, wie Pflichtteilsansprüche der nicht im Unternehmen tätigen Erben befriedigt werden – das gehört zusammengedacht und in das Gesellschafts- und das Testamentsdokument hinein.

Familienpool, Holding, Gesellschafterstamm:

Strukturen, die Vermögen über mehrere Generationen bündeln und Konflikte aus dem operativen Geschäft heraushalten.

Stiftung errichten und führen

als gemeinnützige, Familien- oder Doppelstiftung. Beratung von der Satzungsgestaltung über die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht bis zur laufenden steuerlichen Begleitung.

Erbschaftsteuerliche Strukturierung

unter Nutzung der Begünstigungen für Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG) und Freibeträge, abgestimmt mit Ihrem Steuerberater.

Gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklauseln,

damit das, was Sie testamentarisch regeln, gesellschaftsrechtlich auch durchgreift.

Wenn Steuerberatung im Spiel ist, koordiniere ich mit Ihrer Kanzlei. Wenn ein Notartermin nötig wird, bereite ich die Urkunden so vor, dass sie tragen.


Testamentsvollstreckung durch einen zertifizierten Testamentsvollstrecker

Eine Testamentsvollstreckung kann sinnvoll sein, wenn der Nachlass aufwendig ist, wenn minderjährige Kinder bedacht werden, wenn Streit zwischen den Erben absehbar ist, wenn Unternehmensanteile im Nachlass liegen oder wenn ein Erbe nicht selbst verwalten kann oder will.

Als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) übernehme ich diese Aufgabe in zwei Rollen. Sie können mich schon zu Lebzeiten in Ihrem Testament als Vollstrecker einsetzen. Oder Sie wenden sich nach einem Erbfall an mich, wenn die Erblasserin oder der Erblasser eine Testamentsvollstreckung angeordnet hat und ein Anwalt diese Funktion übernehmen soll.

„Eine Testamentsvollstreckung dient dem Willen der verstorbenen Person – nicht den Wünschen einzelner Erben. Wo Spielraum besteht, suche ich die Verständigung. Wo der Wille klar ist, setze ich ihn durch.“

Dass ich Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker zugleich bin, ist in der Praxis ein Vorteil: Die Gestaltung des Testaments und seine spätere Durchführung müssen nicht zwischen zwei Personen abgestimmt werden. Wer mich zu Lebzeiten einsetzt, weiß, dass derselbe Mensch später ausführt.


Erbfälle mit Auslandsbezug: Portugal, Spanien, Brasilien

Erbfälle mit Auslandsbezug sind keine Sonderfälle. Sie sind die Realität vieler Familien zwischen Deutschland, Portugal, Spanien und Brasilien. Sie betreffen Sie, sobald die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte, sobald Vermögen in einem anderen Staat liegt, sobald Erbinnen oder Erben im Ausland leben oder sobald in der Familie mehrere Staatsangehörigkeiten zusammenkommen.

Welches Recht greift bei einem Erbfall mit Auslandsbezug?
Seit 17. August 2015 regelt die EU-Erbrechtsverordnung (Artikel 21 EU-ErbVO), welches Recht auf einen Erbfall anwendbar ist. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person, nicht ihre Staatsangehörigkeit. Wer in Frankfurt gelebt hat, vererbt nach deutschem Recht, auch wenn er portugiesischer Staatsangehöriger war. Wer nach Lissabon ausgewandert ist und dort verstorben ist, vererbt nach portugiesischem Recht, auch über sein Vermögen in Deutschland.

Rechtswahl im Testament nach EU-Erbrechtsverordnung
Sie können in Ihrem Testament wählen, dass das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit gilt (Artikel 22 EU-ErbVO). Eine portugiesische Staatsangehörige, die in Frankfurt lebt, kann so portugiesisches Erbrecht für ihren Nachlass anordnen. Die Wahl will gut überlegt sein, da Pflichtteil und Zwangserbe in den Rechtsordnungen unterschiedlich geregelt sind.

Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ)
Mit dem Europäischen Nachlasszeugnis (ENZ) gibt es seit 2015 einen EU-weit anerkannten Erbnachweis (Artikel 62 ff. EU-ErbVO). Es ersetzt in vielen Fällen den deutschen Erbschein im Ausland und beschleunigt die Abwicklung in mehreren Mitgliedstaaten. Drittstaaten wie Brasilien oder die Schweiz fallen nicht unter die Verordnung – hier gelten bilaterale Regeln und nationales Internationales Privatrecht.

Vermögen in Portugal, Spanien oder Brasilien — was zu beachten ist

Portugal:

Feste Pflichtteilsregeln (legítima), strenger als in Deutschland. Bei Immobilien fallen Imposto do Selo und Umschreibungskosten an.

Spanien:

Regional unterschiedliches Recht; Erbschaftsteuer und Freibeträge variieren je nach autonomer Gemeinschaft erheblich.

Brasilien:

Die legítima ist im Código Civil verankert; brasilianische Gerichte können für brasilianisches Vermögen zuständig bleiben, auch wenn der Erbfall in Deutschland abgewickelt wird.

In diesen Mandaten arbeite ich regelmäßig mit Notarinnen, Steuerberatern und Anwaltskolleginnen vor Ort zusammen. Sie haben einen Ansprechpartner, der koordiniert, übersetzt und einordnet.


So läuft das Erstgespräch im Erbrecht ab

Sie schildern, worum es geht. Bei Testament und Vorsorge sammeln wir gemeinsam die Eckdaten Ihrer Familie, Ihres Vermögens und Ihrer Wünsche. Bei einem Erbfall klären wir zuerst die Fristen und den ersten Schritt: Erbschein, Ausschlagung, Pflichtteil oder Annahme. Bei Unternehmensnachfolge oder Stiftungsfragen verbinden wir die erbrechtliche mit der gesellschafts- und steuerrechtlichen Seite. Bei Auslandsbezug bestimmen wir früh, welche Rechtsordnung greift.

Am Ende des Gesprächs wissen Sie, wo Sie stehen, welche Wege offen sind und was ein Mandat kosten würde. Termine sind in Frankfurt am Main und in Stuttgart möglich, auf Wunsch telefonisch oder per Videokonferenz.

Eckdaten zum Erstgespräch

Dauer: ca. 30–60 Minuten

Format: persönlich (Frankfurt am Main · Stuttgart), telefonisch oder per Videokonferenz

Sprachen: Deutsch · Português · Español · English

Antwortzeit auf Anfragen: innerhalb eines Arbeitstages

Häufige Fragen zum Erbrecht und zur Testamentsvollstreckung

  • Wann brauche ich ein Testament, wenn ich verheiratet bin und Kinder habe?

    Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Bei der Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner die Hälfte, die andere Hälfte teilen sich die Kinder. Das ist häufig nicht das, was Eheleute sich vorstellen. Ein Berliner Testament oder ein notarielles Testament kann eine andere Verteilung sicherstellen und dabei Pflichtteilsansprüche im Blick behalten.


  • Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?

    Nach § 1944 BGB sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und Ihrer Berufung als Erbe. Bei einem Erbfall mit Auslandsbezug oder wenn der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person im Ausland lag, sind es sechs Monate. Eine Ausschlagung erklären Sie beim Nachlassgericht oder vor einem Notar.


  • Wie hoch ist der Pflichtteil, und wann steht er mir zu?

    Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht Kindern, Ehepartnern und unter Umständen Eltern der verstorbenen Person zu, wenn diese durch ein Testament enterbt wurden. Der Anspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren ab Kenntnis (§ 195 BGB).


  • Wann lohnt sich eine Testamentsvollstreckung?

    Bei größeren Nachlässen, bei minderjährigen oder schutzbedürftigen Erben, bei mehreren Erben mit unterschiedlichen Vorstellungen, bei Unternehmen im Nachlass oder bei Vermögen im Ausland. Die Testamentsvollstreckung muss im Testament angeordnet werden, mit klaren Aufgaben und Befugnissen.


  • In welchen Sprachen beraten Sie?

    Auf Deutsch, Portugiesisch, Spanisch und Englisch. Diese vier Sprachen gehören für mich zur Arbeit, nicht zum Angebot. Testamente, Erbverträge und Schriftsätze gehe ich mit Ihnen in der Sprache durch, in der Sie sich sicher fühlen.


  • Was bringt die Doppelqualifikation Fachanwalt Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker konkret?

    Die Gestaltung eines Testaments und seine spätere Durchführung greifen ineinander. Wer das Testament aufsetzt, weiß, an welcher Stelle der Wille der Erblasserin im späteren Vollzug klemmen kann. Wer es vollstrecken soll, profitiert davon, die Logik der Gestaltung von innen zu kennen. In meiner Beratung fließen beide Perspektiven von Anfang an zusammen – statt nacheinander.


  • Wie wird ein Familienunternehmen erbrechtlich übergeben, ohne dass Pflichtteilsansprüche das Unternehmen gefährden?

    Über eine Kombination aus Pflichtteilsverzichten zu Lebzeiten, gesellschaftsvertraglichen Nachfolgeklauseln, Schenkungen unter Ausnutzung von Freibeträgen und – wo passend – einer Familiengesellschaft oder Stiftung. Wichtig ist, dass Gesellschaftsvertrag und Testament aufeinander abgestimmt sind. Eine reine Testamentsregelung greift bei abweichendem Gesellschaftsvertrag oft ins Leere.


  • Welches Recht gilt, wenn ich in Deutschland lebe, aber Portugiese bin?

    Grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts, also deutsches Erbrecht. Im Testament können Sie durch Rechtswahl portugiesisches Recht anordnen (Artikel 22 EU-ErbVO). Die Entscheidung hat Folgen für Pflichtteil, Steuern und Verteilungsfreiheit. Eine Beratung vor der Errichtung des Testaments ist hier dringend zu empfehlen.


  • Was ist das Europäische Nachlasszeugnis und wann brauche ich es?

    Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) weist Ihre Erbenstellung in allen EU-Mitgliedstaaten nach. Es ist sinnvoll, wenn Sie Vermögen in mehreren EU-Staaten abwickeln müssen. Beantragt wird es beim Nachlassgericht des Staates, dessen Recht auf den Erbfall anwendbar ist.


  • Wie wird die Erbschaftsteuer berechnet, wenn Vermögen in Deutschland und Portugal liegt?

    In Deutschland fällt Erbschaftsteuer auf das gesamte Welteinkommen an, wenn Erblasserin oder Erbe als Inländer gelten (§ 2 ErbStG). Eine Doppelbesteuerung wird in begrenztem Umfang durch Anrechnung gemildert. Mit Portugal besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen im Erbschaftsteuerrecht, mit Spanien teilweise, mit Brasilien nicht. Eine Steuerberatung gehört in diese Mandate hinein.


Kurz zur Person: Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker

Ich bin Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) – eine Kombination, die im Erbrecht selten zusammenkommt und die meine Beratung prägt: Ich gestalte Testamente, die später tragen, und ich übernehme die Vollstreckung dort, wo das gewünscht ist. Beides aus einer Sicht, nicht aus zwei.

Geboren in Lissabon, in Frankfurt zu Hause, seit 2002 in Deutschland zugelassen. Zwei Kanzleistandorte – Frankfurt am Main und Stuttgart –, vier Arbeitssprachen, regelmäßiger Austausch mit Kolleginnen und Kollegen in Portugal, Spanien und Brasilien. Wer hier ankommt, soll seinen Nachlass oder seine Nachfolge nicht erklären müssen – er kann in seiner Sprache darüber sprechen.

Porträt Paulo Gaboleiro

Kundenstimmen

  • Ein toller Anwalt, ausgezeichnet professionell und sehr hilfsbereit, ich war sehr zufrieden und kann es nur weiterempfehlen!

    L. K.

  • Sehr informative und freundliche Beratung sowie Begleitung im Verfahren mit erfolgreichen Abschluss. Wir haben uns sehr gut aufgehoben gefühlt.

    J. M.

  • Herr Gaboleiro hat sich in dem Verfahren als zielstrebig, beharrlich und sehr erfolgreich zum Wohl der Mandantin erwiesen.

    E. H.

Mitgliedschaften und Auszeichnungen


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