Kanzlei Frankfurt

Internationales Wirtschaftsrecht

Wenn Geschäfte über Grenzen reichen.

Beratung für Unternehmen, die mit Partnern in Portugal, Brasilien, Spanien oder weiteren Ländern arbeiten. Vom Vertragsentwurf über die Verhandlung bis zur Durchsetzung — in der Sprache Ihrer Gegenseite. In Frankfurt am Main, in Stuttgart und in vier Arbeitssprachen.

Internationales Wirtschaftsrecht · Vier Arbeitssprachen · Netzwerk in Portugal · Spanien · Brasilien · Seit 2002 zugelassen

Internationales Wirtschaftsrecht für den Mittelstand — Deutschland, Portugal, Spanien, Brasilien

Internationale Geschäfte sind selten an der Sache schwierig. Sie sind schwierig an den Stellen, an denen Annahmen aufeinandertreffen. Andere Rechtsordnung, andere Vertragspraxis, andere Erwartungen an Kommunikation, andere Vorstellungen davon, wann ein Vertrag gilt und wann er verhandelbar bleibt.

Ich begleite Unternehmen, die genau hier arbeiten. Mittelständische Familienunternehmen, die in Portugal produzieren oder vertreiben. Start-ups, die in Brasilien Märkte aufbauen. Investoren, die in spanische Immobilien oder spanische Unternehmen einsteigen. Deutsch-portugiesische Joint Ventures, deutsch-spanische Vertriebspartnerschaften, deutsch-brasilianische Lieferketten.

„Wer mit Partnern in Portugal, Brasilien oder Spanien arbeitet, kennt die zusätzlichen Reibungspunkte — andere Rechtsordnung, andere Vertragspraxis, andere Erwartungen an Kommunikation. Ich begleite Sie vom Vertragsentwurf bis zur Durchsetzung. In der Sprache Ihrer Gegenseite.“


Internationale Verträge: Rechtswahl, Gerichtsstand, Schiedsklauseln

Welches Recht gilt?
Bei Verträgen zwischen Unternehmen aus unterschiedlichen Staaten lässt sich das anwendbare Recht meist frei wählen. In Europa gilt die Rom-I-Verordnung (EG Nr. 593/2008). Eine ausdrückliche Rechtswahl im Vertrag erspart später aufwendige Diskussionen über das Vertragsstatut.

Wo wird ein Streit ausgetragen?
Gerichtsstandsvereinbarungen oder Schiedsklauseln gehören in jeden internationalen Vertrag. Eine Schiedsklausel kann die Vollstreckung in vielen Ländern erleichtern, weil das New Yorker Übereinkommen die Anerkennung von Schiedssprüchen in über 170 Staaten regelt. Eine Gerichtsstandsklausel ist günstiger, hat aber Grenzen bei der Vollstreckung außerhalb der EU.

Welche Sprache trägt den Vertrag?
Verträge in zwei Sprachen sind im internationalen Geschäft üblich. Welche Fassung im Zweifel gilt, sollte ausdrücklich geregelt werden. Andernfalls entstehen aus Übersetzungsfeinheiten echte Auslegungsstreitigkeiten.

Ich entwerfe und prüfe Verträge in deutscher, portugiesischer, spanischer und englischer Sprache. Lieferverträge, Vertriebsverträge, Joint-Venture-Vereinbarungen, Lizenzverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Beraterverträge.


Grenzüberschreitende Investitionen und Joint Ventures

Eine grenzüberschreitende Investition trifft mehrere Rechtsschichten gleichzeitig. Gesellschaftsrecht in beiden Ländern, Steuerrecht in beiden Ländern, Außenwirtschaftsrecht, möglicherweise Beihilferecht, Compliance-Anforderungen wie Lieferkettengesetz und Geldwäscherecht.

Ich begleite Sie bei Beteiligungen, Unternehmenskäufen und Joint Ventures mit Partnern in Portugal, Brasilien und Spanien. Wir koordinieren mit lokalen Anwaltskolleginnen und -kollegen, mit Steuerberatung und Notariat. Sie behalten den deutschen Ansprechpartner, der die Fäden zusammenhält.

Umgekehrt unterstütze ich portugiesische, spanische oder brasilianische Unternehmen, die nach Deutschland kommen: bei der Gründung einer deutschen Tochtergesellschaft, beim Erwerb deutscher Marken oder Unternehmen, bei Vertriebsstrukturen für den deutschsprachigen Markt.


Streit und Forderungsdurchsetzung im Ausland

Streit im internationalen Geschäft eskaliert oft schneller, als die Beteiligten ahnen. Sprachbarrieren, kulturelle Missverständnisse, Misstrauen aus der Ferne. Mein erster Schritt ist häufig eine deeskalierende Kommunikation, in der Sprache der Gegenseite. Wo eine Verhandlungslösung möglich ist, ist sie wirtschaftlich meist die beste.

Wenn ein Verfahren notwendig wird, prüfen wir den Gerichtsstand oder die Schiedsvereinbarung, die Erfolgsaussichten und die Vollstreckbarkeit. Eine Klage in Deutschland nützt wenig, wenn das Vermögen in São Paulo liegt und die Anerkennung des Urteils dort schwer durchsetzbar ist. Solche Fragen gehören vor das Verfahren, nicht hinter ein Urteil.


Compliance: Lieferkettengesetz (LkSG, CSDDD), Sanktionen, Geldwäschegesetz

Wer in mehreren Ländern beschafft, vertreibt oder produziert, muss Compliance-Anforderungen in der Lieferkette dokumentieren. Drei Themen betreffen Mittelständler aktuell besonders:

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD):

Sorgfaltspflichten, Risikoanalyse, Beschwerdemechanismen, Vertragsklauseln.

Sanktionen und Exportkontrolle:

Prüfpflichten bei Geschäftspartnern, Listenscreening, Genehmigungspflichten nach AWV/AWG.

Geldwäschegesetz (GwG):

KYC, wirtschaftlich Berechtigter, Identitätspflichten bei internationalen Mandaten.


Was häufig auf den Tisch kommt

Vertriebs- und Handelsvertreterverträge mit Partnern in Portugal, Spanien, Brasilien. Joint-Venture-Verträge. Lieferverträge mit Incoterms-Anpassung. Compliance-Themen (LkSG, CSDDD, Sanktionen, Geldwäschegesetz). M&A-Transaktionen im Mittelstand. Vertretung in Schiedsverfahren (DIS, ICC). Forderungsdurchsetzung im Ausland. Beratung zu Doppelbesteuerungsfragen in Abstimmung mit Steuerberatung.


So läuft das Erstgespräch im internationalen Wirtschaftsrecht ab

Sie schildern das Vorhaben oder den Streit. Wir klären, welche Rechtsordnungen betroffen sind, welche Sprachen die Beteiligten sprechen und wo die wichtigsten Vermögenswerte liegen. Daraus ergibt sich ein erster Plan: Vertragsgestaltung, Verhandlung, Verfahren.

Eckdaten zum Erstgespräch

Dauer: ca. 30–60 Minuten

Format: persönlich (Frankfurt am Main · Stuttgart), telefonisch oder per Videokonferenz

Sprachen: Deutsch · Português · Español · English

Antwortzeit auf Anfragen: innerhalb eines Arbeitstages

Häufige Fragen zum internationalen Wirtschaftsrecht

  • Wir verhandeln einen Liefervertrag mit einem portugiesischen Partner. Worauf sollen wir besonders achten?

    Auf Rechtswahl, Gerichtsstand oder Schiedsklausel, anwendbare Lieferbedingungen (Incoterms), Sprache des verbindlichen Vertrags, Haftungsbegrenzung, höhere Gewalt, Eigentumsvorbehalt und Zahlungssicherung. In Verträgen mit Portugal lohnt zusätzlich der Blick auf die Auslegungspraxis dortiger Gerichte, falls Sie nicht deutsches Recht wählen.


  • Macht Schiedsgerichtsbarkeit für mittelständische Verträge Sinn?

    In vielen Konstellationen ja, vor allem wenn die Gegenseite in einem Land sitzt, in dem deutsche Gerichtsurteile schwer vollstreckbar wären. Schiedsverfahren sind oft schneller, vertraulicher und international leichter durchsetzbar. Sie sind allerdings nicht günstiger. Für Streitwerte unter etwa 100.000 Euro ist eine ordentliche Gerichtsbarkeit häufig wirtschaftlicher.


  • Wie funktioniert eine deutsch-brasilianische Joint Venture?

    In den meisten Fällen wird in beiden Ländern eine Gesellschaft gegründet, mit klarer Aufgabenverteilung. Der Hauptvertrag (Shareholders’ Agreement) regelt Gesellschafterrechte, Pflichten, Gewinnverteilung, Exit. Wichtig sind die Punkte, die in Brasilien rechtlich anders behandelt werden — Arbeitnehmerschutz, Steuerrecht, Geschäftsführerhaftung. Ich koordiniere mit Partnerinnen vor Ort.


  • Welche Rolle spielt das Lieferkettengesetz für unsere internationalen Geschäfte?

    Wenn Sie unter den Anwendungsbereich des deutschen LkSG oder der EU-CSDDD fallen, müssen Sie Sorgfaltspflichten in Ihrer Lieferkette dokumentieren und überwachen. Verträge mit ausländischen Zulieferern brauchen entsprechende Klauseln, Kontrollrechte und Eskalationsmechanismen.


  • Begleiten Sie auch bei Markteintritten?

    Ja, gemeinsam mit Steuerberatung und lokalen Partnern. Bei einem Markteintritt in Deutschland gehören dazu Gründung, Vertriebsstruktur, Arbeitsverträge, Datenschutz und steuerliche Anmeldung. Bei einem Markteintritt in Portugal, Spanien oder Brasilien arbeite ich mit Kolleginnen und Kollegen vor Ort, die ich seit Jahren kenne.


  • In welchen Sprachen können wir verhandeln?

    Deutsch, Portugiesisch, Spanisch, Englisch — als Arbeitssprachen, nicht als Zusatzleistung. Verträge gehen wir in der Sprache durch, in der Ihre Gegenseite arbeitet.


Kurz zur Person: Anwalt für internationales Wirtschaftsrecht

Geboren in Lissabon, in Frankfurt zu Hause, seit 2002 in Deutschland zugelassen. Frühere Tätigkeit im Bankgewerbe mit Schwerpunkt Immobiliensanierungskredite — Verständnis für unternehmerische Entscheidungen aus der Praxis. Vier Arbeitssprachen, zwei Kanzleistandorte (Frankfurt am Main und Stuttgart) und ein gewachsenes Netzwerk in Portugal, Spanien und Brasilien.

Porträt Paulo Gaboleiro

Kundenstimmen

  • Herr Gaboleiro hat sich in dem Verfahren als zielstrebig, beharrlich und sehr erfolgreich zum Wohl der Mandantin erwiesen.

    E. H.

  • Sehr informative und freundliche Beratung sowie Begleitung im Verfahren mit erfolgreichen Abschluss. Wir haben uns sehr gut aufgehoben gefühlt.

    J. M.

  • Ein toller Anwalt, ausgezeichnet professionell und sehr hilfsbereit, ich war sehr zufrieden und kann es nur weiterempfehlen!

    L. K.

Mitgliedschaften und Auszeichnungen


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